Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat  gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.

     

    Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 im Vergleich zu 2023

     

     

    2023

    2024

    West

    Ost

    West

    Ost

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

                     

    Beitragsbemessungsgrenze

    (ArV / AV)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450 €

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Knappschaft)

    8.950 €

    107.400 €

    8.700 €

    104.400 €

    9.300 €

    111.600 €

    9.200 €

    110.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Arbeitslosenversicherung)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450€

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicherung)

    4.987,50 €

    59.850 €

    4.987,50 €

    59.850 €

    5.175 €

    62.100 €

    5.175 €

    62.100 €

    Versicherungspflichtgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicheruna)

    5.550€

    66.600 €

    5.550 €

    66.600 €

    5.775 €

    69.300€

    5.775 €

    69.300€

    Bezugsgröße  in der

    Sozialversicherung

    3.395 €*

    40.740 €*

    3.290 €

    39.480 €

    3.535 €*1

    42.420 €*

    3.465 €*

    41.580 €*1

    Geringfügigkeitsgrenze

    520€

     

    520€

     

    538 €*2

     

    538 €*2

     

    Vorl. Durchschnitts- entgelt / Jahr

    43.142 €

    45.358€

     

     

    Quelle: BMAS  

    Anmerkung:

    1.) In der gesetzlichen Kranken-  und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich .

    2.) Die Geringfügigkeitsgrenze  ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Allerdings liegen dazu noch keine Beschlüsse vor.

     

     

     

     

     

     

     

     

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