Soziale Sicherheit
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Mit einer Pressemitteilung unterrichten die Minister/in Nahles und Schäuble die Öffentlichkeit über eine Einigung in der Frage der Anpassung der Ostrenten an die Regelungen der Westrenten. Wie man der Presseerklärung entnehmen kann, ist das Ergebnis nur ein Kompromiss zwischen der Arbeitsministerin Nahles (SPD) und dem Finanzminister Schäuble (CDU) und entspricht damit weder den Aussagen der Ministerin Nahles oder des Ministers Schäuble in der Pressekonferenz, die nach den Verhandlungen in der GroKo getätigt wurden.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft /BMAS
Berlin, 25.11.2016 . Die Koalitionsunterhändler, an der Spitze die Kanzlerin, Frau Merkel, die Arbeitsministerin,Frau Nahles und der Finanzminister, Herr Schäuble, kamen zu dem seit längerem angekündigten Rentengipfel zusammen. Wie man den ersten Informationen entnehmen kann, hat man sich nicht im vollem Umfange geeinigt. Die folgenden Punkte können, da offiziell beschrieben, als verabredet gelten. Der offizielle Text des BMAS wie auch das Video von der Bundespressekonferenz nachstehend:
Das von Frau Nahles erarbeitete Gesamtkonzept für die Alterssicherung der Zukunft ist dem Artikel beigefügt.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Die Regierung hat ihren Gesetzesentwurf für ein Bundesteilhabegesetzt (BTHG) (wir berichteten darüber) fertiggestellt. Nun lagen der Gesetzentwurf und die Anträge der Fraktionen „Die Linke“ und der von „Bündnis 90/Die Grünen“ zur Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zur Anhörung. Es gab eine grundsätzliche Zustimmung für die Absicht, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus zu nehmen. Auch die Einführung eines bundesweiten Budgets für Arbeit oder die Bündelung von Reha-Leistungen wurden ausdrücklich begrüßt.
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- Geschrieben von: Lubinski
Flexi-Rentengesetz im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 20.10.2016 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Gesetzes zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen.(18/9787)
In der Gesetzesbegründung heißt es zu Anfang
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Die Beratungen über ein "Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) ist nach Kabinettsbeschluss auf dem Weg der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf wird als Fraktionsentwurf der GroKo in den Bundestag eingebracht.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
Wenn man die Presselandschaft so betrachtet, dann haben nicht nur die Oppositionsparteien (Grüne + Linke) etwas an dem Entwurf der Regierung zum Teillhabegesetz zu kritisieren, sondern auch eine ganze Reihe von Sozialverbänden und nicht zuletzt die Vereine, die sich der Vertretung von Behinderten im besonderen Maße verpflichtet fühlen.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft / BMAS
Sozialversicherung: Beitragssatzerhöhungen wo in 2017?
Da werden bei steigenden Beitragssätzen die üblichen Wehklagen von den Arbeitgeberverbänden, die üblichen Berechnungen über die Höhe der Sozialabgaben vorgenommen. So ein Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 1.07.16 mit der Überschrift: „ Sozialausgaben erreichen Höchststand in Deutschland“ der sich dazu hinreißen lässt, zu behaupten, dass die Sozialabgabenlast 2017 die 40-Prozent Marke reißen werden. Gut 40% können zusammen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überschritten werden, allerdings belastet diese Beitragssteigerung nicht allein die Arbeitgeber und damit die Lohnkosten, sondern eine etwaige Steigerung der Sozialabgaben trifft aller Voraussicht zum übergroßen Teil nur die Arbeitnehmer (AN).
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Rentenlösung geeinigt, die Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen soll den Ruhestand flexibel planen zu können. Es wird behauptet, damit könne man denjenigen helfen, die über das Datum des Bezuges der Regelaltersrente hinaus arbeiten wollen um dann eine höhere Rente zu bekommen. Dies allerdings kann man heute schon. Mit attraktiven Zuschlägen für die über den möglichen offiziellen Rentenbeginn hinausgehende weitere Beschäftigung wird ein Zuschlag auf die Rente bis zu 6% jährlich möglich. Doch die Inanspruchnahme dieser Regelung ist nicht gerade berauschend.