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    Bundestag Sitzungssaal mit Blick in die Kuppel

     

    Mit einer Pressemitteilung unterrichten die Minister/in Nahles und Schäuble die Öffentlichkeit über eine Einigung in der Frage der Anpassung der Ostrenten an die Regelungen der Westrenten. Wie man der Presseerklärung entnehmen kann, ist das Ergebnis nur ein Kompromiss zwischen der Arbeitsministerin Nahles (SPD) und dem Finanzminister Schäuble (CDU) und entspricht damit weder den Aussagen der Ministerin Nahles oder des Ministers Schäuble in der Pressekonferenz, die nach den Verhandlungen in der GroKo getätigt wurden.

    Diese Vereinbarung zwischen den Ministerien trifft auch nicht unsere Erwartungen, die wir an die Finanzierung der gesamtgesellschatlichen Aufgabe gestellt haben. Es handelt es sich um eine Maßnahme, die  dem  Einigungsprozess zuzuordnen ist.  Daher sind alle Kosten aus Steuer- und nicht aus Beitragmitteln zu erbringen.
    Die Position der DRV ist zwischen Versicherten- wie Arbeitgebervertretern abgestimmt und sie lautet:
    Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind aus Steuermitteln aufzubringen. Das gilt nicht nur hier, sondern auch bei Mütterrente, die seitens der Politik auch den Beitragszahlern aufgedrückt wurde.
    Die Presseerklärung in den wesentlichen Punkten nachstehend

    Pressemitteilung
    Bundesminister Schäuble und Bundesministerin Nahles haben heute am Rande der Kabinettsitzung eine Einigung über die Finanzierung der Rentenangleichung erzielt.
    Dazu erklärt Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles:
    „Ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der deutschen Einheit. Ab 2025 sollen die Renten einheitlich berechnet werden. Beginnend mit dem 1. Juli 2018 wollen wir in sieben Schritten mit den jährlichen Renten-Anpassungen den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert angleichen, zugleich auch die jeweilige Bewertung der Arbeitsentgelte. Die Angleichung der Renten erfolgt im Rentensystem mit einem Bundeszuschuss. Die Beitragsziele werden damit vollumfänglich eingehalten.“
    Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
    „Wir haben uns auf eine sachgerechte und ausgewogene Finanzierung der Ost-West-Rentenangleichung geeinigt. Die Rentenversicherung ist aktuell finanziell gut aufgestellt und kann in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten der Angleichung selbst übernehmen. Ab dem Jahr 2022 wird der Bundeshaushalt einen Zuschuss leisten. Dieser wird schrittweise von zunächst 200 Mio. Euro bis auf jährlich 2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2025 erhöht. Er beträgt dann rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben. Damit sichern wir die Interessen der Steuerzahler und Beitragszahler gleichermaßen.“
    Zur weiteren Erklärung:
    Am 24. November 2016 haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen auf die Vereinheitlichung der Renten in Ost und West geeinigt. Danach soll die vollständige Angleichung der Rentenwerte in sieben Schritten im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erfolgen. Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 erfolgen, die vollständige Angleichung wird zum 1. Juli 2024 erreicht. Der Hochwertungsfaktor soll ab 2019 stufenweise reduziert werden und ab 2025 entfallen. Ab 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein einheitliches Rentenrecht.
    Die Kosten der Maßnahme steigen mit den Angleichungsschritten von 600 Mio. Euro im Jahr 2018 auf voraussichtlich 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2025. Dabei handelt es sich um Maximalkosten, die keine weiteren Lohnsteigerungen berücksichtigen
    Die Vereinheitlichung der Renten ist über die gesetzliche Rentenversicherung solide finanziert. Nach den Berechnungen des Rentenversicherungsberichts bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2021 stabil bei 18,7 Prozent und auch die Beitragssatzgrenze von 22 Prozent bis zum Jahr 2030 wird eingehalten. Dies bleibt auch unter Berücksichtigung der Rentenangleichung gewährleistet. Damit sind gleichermaßen die Interessen der Steuerzahler als auch der Beitragszahler gewahrt.
    Der Bund wird sich künftig stufenweise an der Bewältigung der demografischen Entwicklung und der Finanzierung der Renten mit dauerhaft weiteren 2 Mrd. Euro über einen Bundeszuschuss beteiligen. Anknüpfend an den Zuschuss zur Finanzierung der Mütterrente wird der Bund beginnend in 2022 in Höhe von 200 Mio. Euro und danach jährlich um 600 Mio. Euro ansteigend bis 2025 dies gewährleisten.
    Zum Verfahren:
    Auf Grundlage der heutigen Einigung wird nun ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der im Januar zur weiteren Abstimmung an die Ressorts geleitet wird. Sodann ist eine zügige Kabinettbefassung geplant.


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