GKV Allgemein
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Der Deutschlandfunk hat über den Preiskampf im Bereich der GKV einen interessanten Beitrag gebracht. Der auf der Website unter der Überschrift „Gesetzliche Krankenkassen Preiskampf im Gesundheitswesen“ nachzulesen ist.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Das OLG Hamm hat im Streitverfahren zwischen der Bundesinnungkrankenkasse Gesundheit (BIG ) und dem Ex-Vorstand der Kasse, Frank N. entschieden, dass der Vorstand der Kasse 4.6 Millionen Euro plus der Prozesskosten zu erstatten hat, da er nach Auffassung des Gerichts die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt habe.
Dieses Urteil zeigt auf, dass Vorstandsmitglieder nicht nur theoretisch sondern auch praktisch für ihre verwaltungsmäßigen Fehlhandlungen in Regress genommen werden können.
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- Geschrieben von: Cord Peter Lubinski
Kolumne
Die BfA DRV-Gemeinschaft berichtete unter dem 03.03., dass der BKK Dachverband und der vdek fordern den MorbiRSA gemeinhin Risikostrukturausgleich genannt - . im Bereich der der Zuschläge für EU-Rentner zu reformieren.
Ich bin jedoch der Auffassung und die Gemeinschaft hat dies auch seit langem vertreten, dass das Instrument Risikostrukturausgleich insgesamt auf den Prüfstand gehört. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Leistungen – dies sind immerhin über 95 Prozent der Ausgaben der GKV – den Kassen nicht erstattet werden und dass unverändert weiterhin der Wettbewerb nur über die Höhe des Beitrages und die Minimierung der Verwaltungskosten verläuft.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Zwei sind sich einig. Zumindest stellt man das fest, wenn man die Pressemitteilung des vdek und des Dachverbandes der BKK gelesen hat. Worin einig: In der Aussage, dass der MorbiRSA die Ersatzkassen und Betriebs- und Innungskrankenkassen benachteiligt. Als einen ersten Schritt diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, schlagen die beiden Verbände vor, dass die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Beitragssätze bis 16,3 Prozent lösen Diskussion um Beitragsgerechtigkeit aus
Die Veränderungen, das heißt der starke Anstieg der Beitragssätze allein zu Lasten der Versicherten in der GKV zum Anfang des Jahres, haben zu Diskussionen in der Presselandschaft und bei Vereinen und Verbänden in der Gesundheitslandschaft geführt. Die Beteiligten der Politik im Gesundheitswesen – nicht zuletzt die Parteien, SPD, LINKE, GRÜNE – haben eine Diskussion entfacht, die in der Forderung gipfelt, dass wieder zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge zurückgekehrt werden muss.
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Notfall Notfallversorgung – Eine Veranstaltung der vdek [i] Landesvertretung S.-H.
Das Neujahrsgespräch 2016 (Gespräch am Wasser) der vdek – Landesvertretung S.-H. beschäftigte sich in diesem Jahr mit dem Thema „Notfall Notfallversorgung“. Die Begrüßung der zahlreich erschienenen Gäste, darunter der Landtagsvizepräsident, Bernd Heinemann (SPD) und Annette Langner, Staatsekretärin im Gesundheitsministerium (MSGWG) wurden vom Leiter der Landesvertretung, Armin Tank begrüßt.
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- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Als Folge der Koalitionsvereinbarung wurde durch das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)“ der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent gesenkt und der pauschale Zusatzbeitrag abgeschafft.
Die BfA-Gemeinschaft hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass mit diesem Gesetz der Versicherte bei zukünftigen Beitragserhöhungen die Differenz allein zahlen muss. Der Arbeitgeberanteil wurde nämlich per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben.
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- Geschrieben von: Redaktion / Presse BMG
Das Bundesgesundheitsministerium hat voller Stolz den nachstehenden Bericht ins Netz gestellt. Mitglieder der GKV sollten aber wissen, dass diese Verbesserungen in erheblichen Maße auf die Beitragssätze durchschlagen. Die Steigerung der Beiträge wird dann allein von den Versicherten zu tragen sein, da eine Anpassung der Beiträge für die Arbeitgeber nicht vorgenommen wurden. Da hilft es uns auch nicht, dass ein Vertreter der Arbeitgeber im GKV Spitzenverband als ehrenamtlich tätiges Mitglied ausgeführt hat, dass der festgeschriebene Beitragssatz für Arbeitgeber nicht auf alle Zeit festgeschrieben ist. Wir fordern, die sofortige Anpassung des Arbeitgeberanteils in der GKV.
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- Geschrieben von: Rolf Dieter Aschenbeck
(Anmerkung der Redaktion) Unser Autor ist Mitglied des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit und dort der Fraktionssprecher bzw. Fraktionsvorsitzender der BfA-Gemeinschaft. Sein Beitrag folgt im Wesentlichen seinen Ausführungen, die er in der letzten Verwaltungsratssitzung seiner Kasse im März d.J. in Hamburg vorgetragen hat.
Die Ausgaben der Krankenkassenkassen steigen schneller als die Einnahmen. Das ist nicht die Schuld der Kassen, sondern es sind unzureichende und kostentreibende gesetzliche Regelungen, die aber gleichwohl von den Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts angewendet werden müssen. Die Folge der Ausgabensteigerungen sind höhere Belastungen der Versicherten, während der Beitragsanteil der Arbeitgeber bei unveränderter Rechtslage konstant bleibt.
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- Geschrieben von: Redaktion
In der Pipeline der Beratungen im politischen Raum steht das Präventionsgesetz. Die Mittel für die Maßnahmen soll aus den Haushaltsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (überwiegend) kommen. Die GKV mit ihrer Selbstverwaltung bis hin zum Spitzenverband der GKV sollte man meinen wäre dazu prädestiniert diese Mittel auch zu verwalten. Das heißt die Selbstverwaltung nimmt Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis.
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