Der Bundesrat hat gegen die ihm zugeleitete Gesetzesvorlage zur Anhebung der Beitragsätze in der Pflegeversicherung wurde, wie nicht anders zur keine Einwändungen erhoben. Der parlamentarische Pressedienst berichtete wie folgt.
     

    Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat ist mit der geplanten Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung einverstanden. Die Länderkammer erhob keine Einwände gegen den Gesetzentwurf (19/5464), wie aus einer Unterrichtung (19/6013) der Bundesregierung hervorgeht.

    Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

    In der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze bereits um 0,5 Prozentpunkte angehoben worden.

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